Verordnung

Verordnung

Agricamping GREEN CAMP BRIDGE interne Vorschriften

Diese Verordnung wird den Kunden bei der Ankunft zur Kenntnis gebracht und hängt außerhalb der Rezeption. Der Akt des Betretens des agriagricampeggio wird vom Kunden vorbehaltlos akzeptiert.

Reglement hier als PDF zum Download:

Art. 1 – Stornierungsbedingungen für Buchungen

– bis 10 Tage vorher: kostenfrei stornieren – es werden keine Kosten verrechnet
– bis 4 Tage vorher: 50 % des Gesamtbetrags der Reservierung werden von der für die Reservierung verwendeten Kreditkarte abgebucht.
– innerhalb von 3 Tagen im Voraus: 100 % des Gesamtbetrags der Reservierung werden von der für die Reservierung verwendeten Kreditkarte abgebucht.
Der Betrag wird innerhalb von 30 Tagen nach der Aufenthaltsdauer automatisch abgebucht.
Wenn die Kreditkarte nicht funktioniert, wird ein spezifischer Link zur Zahlung mit einer anderen Karte von STRIPE oder per Banküberweisung gesendet; Sie werden auch über das laufende oder abgeschlossene Verfahren informiert.

Art. 2 – Bezahlung des Aufenthalts

Es ist möglich, den Aufenthalt im Voraus auf unserer Website, per Kreditkarte oder mit PayPal zu bezahlen.
Wenn die Zahlung nicht im Voraus erfolgt, erfolgt der Restbetrag der Reservierung am Tag der Ankunft in der Struktur beim Check-in oder nach Ermessen der Direktion einige Tage später für längere Aufenthalte.
In der Struktur ist es möglich, mit Kreditkarte oder in bar bis zu 1.999,00 € (in Übereinstimmung mit den italienischen Gesetzen) zu bezahlen. Akzeptierte Kreditkarten: Pagobancomat, Visa, Mastercard, Maestro.
Wir akzeptieren keine Schecks.
Eine Kaution ist nicht erforderlich, außer bei längeren Aufenthalten, für die sie nach Ermessen der Direktion verlangt werden kann.

Art. 3 – Zugang zum Agricamping

Für das Betreten des Campingplatzes ist eine Genehmigung der Direktion erforderlich.
Bei der Ankunft muss jede Person während der Öffnungszeiten an der Rezeption einen gültigen Ausweis für die gesetzlich vorgeschriebenen Registrierungen abgeben (die Nichteinhaltung stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuchs dar). Diese Aufgabe sollte nicht ausgeführt werden, wenn die Dokumente wurden bei der Online-Buchung gesendet.
Minderjährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen, der gesetzlich für sie verantwortlich ist, ist der Zutritt nicht gestattet.
Der Zugang und die Anwesenheit von unbefugten Personen auf dem Campingplatz stellt einen Verstoß gegen die Verordnung über die öffentliche Sicherheit dar, Art. 614 CP (Haushaltsverletzung), von Art. 633 CP (Invasion von Grundstücken und Gebäuden), Art. 624 CP (Diebstahl von Dienstleistungen) und das Delikt des Vertragsbetrugs.
Das Betreten und Verlassen des Campingplatzes ist nur durch die entsprechenden Eingänge gestattet, es ist strengstens verboten, die Umzäunung des Campingplatzes zu übersteigen.

Art. 4 – Ein- und Ausreisezeiten

CHECK IN: Einfahrt nach 17.00 Uhr am Anreisetag
CHECK OUT: Ausfahrt bis 16.00 Uhr am Abreisetag

Die reservierten Stellplätze können ab 17:00 Uhr bezogen werden.
Wenn die Abreise nicht innerhalb der vorgeschriebenen täglichen Frist (vor 16:00 Uhr) erfolgt, muss der Kunde den Aufenthalt auch am Abreisetag bezahlen.
Falls erforderlich, um die Check-out-Verfahren nach dieser Zeit zu ermöglichen, kann die Direktion des Campingplatzes kostenloses Parken auf dem angrenzenden Parkplatz genehmigen. Wer vor dieser Zeit ankommt, kann auf dem Parkplatz innerhalb des Agricampings anhalten.

Art. 5 – Mindest- und Höchstaufenthalt

Der Mindestaufenthalt auf dem Campingplatz beträgt 1 Nacht (mit Ausnahme von Wochenenden mit 2 Nächten) und maximal 21 aufeinanderfolgende Nächte.

Art. 6 – Limits für Crews pro Stellplatz

Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Crew pro Stellplatz unterzubringen.
Auf jedem Stellplatz sind maximal 04 Erwachsene, 04 Kinder unter 14 Jahren und 01 Fahrzeug erlaubt.

Art. 7 – Tiere

Hunde und andere Haustiere sind auf dem Agricamping mit maximal 3 Tieren pro Stellplatz erlaubt, sofern sie von Impfdokumenten und einer Kopie des Gesundheitszeugnisses begleitet werden.
Hunde sind an der Leine (maximale Länge 1,50 m) und mit Maulkorb zu führen.
Die Besitzer sind für die Pflege, Reinigung und sofortige Beseitigung der physiologischen Bedürfnisse ihrer Tiere sowohl auf dem Stellplatz als auch auf dem gesamten Gelände des Agricampings verantwortlich; stellen Sie sicher, dass sie die anderen Gäste des Agricampings nicht stören.
Katzen und andere Haustiere dürfen außerhalb der Stellplätze nicht frei gelassen werden, es ist nicht gestattet, Haustiere innerhalb der Stellplätze allein zu lassen.

Art. 8 – Auswahl und Nutzung der Stellplätze

Stellplätze werden per Online-Buchung nach aktueller Verfügbarkeit vergeben; sind obligatorisch, unbefugte Bewegungen sind verboten. Für Wohnmobile und Wohnmobile, die länger als 8 Meter sind, behält sich die Direktion das Recht vor, den am besten geeigneten Stellplatz zu bestimmen.
Bei begründetem betrieblichen Bedarf kann es erforderlich sein, die Unterbringungsfahrzeuge auf einen anderen Stellplatz zu verlegen oder sogar die gesamte Crew mit einer eigenen Unterbringung.
Alle Geräte müssen ordentlich innerhalb der Grenzen des Spielfelds angeordnet sein.
Fahrzeuge müssen möglichst platzsparend auf dem zugewiesenen Stellplatz abgestellt werden.
Die Installation von Nebengebäuden zum Hauptgebäude ist verboten, es sei denn, die Geschäftsleitung hat dies genehmigt.
Es ist verboten, Strukturen und Zubehör unter Verwendung der Pflanzen und Hecken des Agrarcampeggio zu installieren.

Art. 9 – Ruhe und Stille

Verhalten, Aktivitäten, Spiele und die Benutzung von Geräten, die
die Gäste des Agricampings stören, sind jederzeit zu unterlassen.
Insbesondere ist von 13:30 bis 15:00 Uhr und von 22:30 bis 7:30 Uhr Ruhe zu wahren. Auch während der
Ruhezeiten können Fahrzeuge das Agricamping-Gelände im Schritttempo passieren.

Art. 10 – Kinder

Erwachsene sind für die Sicherheit und das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebhaftigkeit, Bildung und Bedürfnisse nicht zu Lasten der Ruhe, Sicherheit und Hygiene der anderen Gäste gehen dürfen.
– Es ist verboten, auf der gesamten Fläche des Agricampings zu laufen und sich an Elementen wie Holzzäunen, Bäumen, Schildern, Straßenlaternen und Teilen der Struktur des Dienstleistungsgebäudes usw. zu hängen oder darauf zu klettern.
– Es ist verboten barfuß gehen.
– Auf den Toiletten müssen Kinder von ihren Eltern begleitet werden.

Bitte beachten Sie auch, dass Kinder unter 5 Jahren kostenfrei übernachten.

Art. 11 – Anschlüsse und Strom

Der elektrische Anschluss an die Steckdosen der Säulen muss von der Geschäftsführung genehmigt werden und muss die gesetzlich festgelegten Sicherheitsmerkmale aufweisen als: N1VVK-Anschlusskabel (blau flammwidrig) der Sek. mindestens 3 × 1,5 mm. ohne Abzweigungen können externe Lampen nur mit Schutzart IP65 installiert werden, und alle Anwendungen müssen geerdet sein. Das Management lehnt jede Verantwortung für Verbindungen mit fehlerhaften Kabeln oder Geräten ab.

Der Strom wird mit einer maximalen Intensität von 6 A verteilt.
Es ist absolut verboten, die elektrischen Systeme in irgendeiner Weise zu manipulieren.

Der an der Säule verfügbare Strom garantiert eine Entnahme von bis zu sechs Ampere (Beispiel: eine Lampe zur Beleuchtung, ein Fernseher, ein Kühlschrank gleichzeitig). Daher sollte die Verwendung von Elektrogeräten mit höherer Absorption vermieden werden, wie z. B.: Herde, Bügeleisen, Öfen, Ventilatoren, Haartrockner usw. Jeder Missbrauch kann sogar zu dauerhaften Unterbrechungen führen. Der Verantwortliche ist schadensersatzpflichtig;

Art. 12 – Schutzplanen, Pavillons, Markisen

Es ist erlaubt, mit vorheriger Genehmigung der Direktion Schutzplanen aus selbstverlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material anzubringen und in jedem Fall:

– Sie dürfen nur innerhalb ihres eigenen Stellplatzes aufgestellt werden ;
– Sie dürfen nur mit einem Dach und nicht mit senkrechten geschlossenen Wänden
ausgestattet sein, damit alle dahinter liegenden Kunden den Blick auf den See behalten können;
– Nicht an Pflanzen hängen;
– keine Abmessungen haben, die die des Wohnwagens und der Veranda überschreiten;
– Verwenden Sie keine tragenden Rahmen mit übermäßiger Stoßbelastung;
– Farblich im Einklang mit der Umwelt (grün) und ästhetisch akzeptabel sein

Auf Stellplätzen mit Zelten, Pavillons oder anderem festem Material dürfen auf keinen Fall Seitenabschlüsse angebracht werden.
Alle Strukturen müssen auf Anordnung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit der Beendigung des Aufenthalts entfernt werden, andernfalls die

Das Management hat das Recht, die Zwangsräumung auf Kosten des Kunden durchzuführen.

Art. 13 – Fundsachen

Gegenstände, die innerhalb des Agricampings gefunden wurden, müssen zur Einhaltung der Gesetze an die Verwaltung zurückgegeben werden.

Art. 14 – Haftung und Versicherung

Es ist ratsam, auf persönliche Gegenstände zu achten und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, Geld und Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt in den Wohnwagen, Zelten gelassen werden.

Darüber hinaus haftet die Direktion nicht für:
– Diebstahl von Wertgegenständen und Wertgegenständen;
– Schäden, die durch andere Gäste, durch höhere Gewalt, durch Naturkatastrophen, durch Insekten, durch Krankheiten und Seuchen auch von Pflanzen oder durch andere Ursachen verursacht werden, die nicht auf der Fahrlässigkeit des Personals des Agricamping beruhen.

Den Kunden wird empfohlen, sowohl die Strukturen und die Ausrüstung als auch die Risiken von Agricampeggio im Voraus zu versichern. Es ist auch empfehlenswert, einen Feuerlöscher zu haben, der für die verwendete Ausrüstung geeignet ist.

Art. 15 – Verschiedene Verbote

Es ist verboten:
– Siedlungsabfälle außerhalb der Sonderbehälter zu werfen und Sonder- und Sonderabfälle auf dem Agricamping-Gelände abzugeben.
– Graben Sie Löcher oder Kanäle in den Boden und ändern Sie die Grenzen der Stellplätze.
– Feuer anzuzünden.
– Beschädigung der Vegetation und Ausstattung des Agricampings.
– Verschmieren oder entfernen Sie die Schilder.
– Öle, Kraftstoffe, kochende, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden gießen oder verteilen.
– Waschen Sie Autos, andere Fahrzeuge, Planen und Gegenstände aller Art, die den Einsatz chemischer Produkte erfordern.
– Geschirr und Wäsche außerhalb der speziellen Waschbecken waschen.
– Waschen oder waschen Sie sich an den Brunnen im Außenbereich entlang der Allee.
– Unsachgemäße Verschwendung und Verwendung von Wasser.
– Strom über die festgelegte Menge hinaus verbrauchen und an mehr als einer Steckdose pro Stellplatz anschließen.
– Legen Sie Zäune, binden und verankern Sie alles an den Pflanzen, ziehen Sie Seile in Augenhöhe und installieren Sie alles andere, was eine potenzielle Gefahr darstellen oder den freien Durchgang behindern könnte. Die nicht von der Direktion genehmigten Arbeiten werden vom Personal des Agricamping entfernt.
– Fahren mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern mit höheren Geschwindigkeiten als „Schrittgeschwindigkeit“.
– Bodenbelag auf dem Spielfeld anlegen (mit Ausnahme der Verwendung von kleinen Holzmatten und -unterlagen, die leicht zu entfernen sind und auf jeden Fall immer innerhalb des Spielfelds liegen); Unzulässige Fußböden werden vom Personal des Agricampings entfernt.
– Entladen von formaldehydhaltigen Toiletten innerhalb des Agricampings.
– Bringen Sie kommerzielle Hinweise auf dem Spielfeld an.
– Sammeln Sie Wasser in externen Behältern, die zusätzlich zu den für die Unterkunft (Wohnwagen oder Wohnmobil) bereitgestellten Behältern verwendet werden, insbesondere wenn die Abmessungen für den normalen Gebrauch ungeeignet sind.
– Verwendung von Holz- oder Holzkohlegrills auf den Stellplätzen.
– Gehen Sie barfuß.
– Führen Sie jede Art von Schusswaffe, Druckluft, Schleudern oder Armbrüsten ein.

Art. 16 – Schäden, Diebstähle, Unfälle

Die Direktion ist nicht verantwortlich für Sachschäden oder Unfälle, die Kunden durch eigene oder Dritte erleiden, lehnt jede Verantwortung für Diebstahl, Feuer, Sach- und Personenschäden ab, sowie nicht verantwortlich für Schäden durch Sturm, Hagel, umstürzende Bäume, Äste, Krankheiten, auch von Pflanzen, Unfallseuchen, höhere Gewalt usw.
Wohnmobile, Wohnwagen und Wohnmobile im Eigentum der Nutzer müssen laut Gesetz mit einer auf Verlangen nachzuweisenden „Statikrisiko“-Versicherung ausgestattet werden. Außerdem müssen sie über eine „Feuerrisiko“- und „Nachbarschaftsschaden“-Versicherung verfügen.

Es ist ratsam, auf persönliche Gegenstände zu achten und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Geld und Wertgegenstände sollten in Bungalows, Zelten, Wohnwagen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Geld muss immer bei dir sein, eventuell
unter den Familienmitgliedern aufgeteilt. Es ist ratsam, keine Wertgegenstände wie Kameras, Camcorder usw. im Auto zu lassen. besonders während der Nacht. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung für Diebstahl, Verlust, Verlust, Schäden durch höhere Gewalt, Katastrophen, Unruhen usw. ab.

Art. 17 – Besucher

Nichtcampern ist der Zutritt untersagt. Der Eintritt von Freunden oder Verwandten der Benutzer muss von der Direktion gegen Vorlage eines Ausweisdokuments und Zahlung des erwarteten Preises genehmigt werden, wenn „der Besucher“ mehr als zwei Stunden auf dem Campingplatz bleibt.

Art. 18 – Unterbrechung der Dienste

Jede Unterbrechung von Strom, Flüssiggas und Gas im Allgemeinen, der Wasser- und Warmwasserversorgung oder anderer Campingdienste aufgrund von Störungen oder höherer Gewalt verpflichtet die Direktion nicht zu Schadensersatz oder Erstattungen jeglicher Art.

Art. 19 – Ausschluss, Entfernung, Unterbrechung

– Die Direktion behält sich das Recht vor, diejenigen auszuweisen, die ihrer Meinung nach gegen die Verordnung verstoßen oder in jedem Fall die Harmonie und den Geist der Unterkunft stören, den guten Ablauf des Gemeinschaftslebens und die Interessen der Unterkunftsanlage schädigen;
– Kunden, die bereits ausgewiesen wurden, können den Campingplatz ohne eine neue spezifische Genehmigung der Direktion nicht mehr betreten.
– Der Aufenthalt gilt als gesetzlich unterbrochen bei Ereignissen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung oder bei baulichen Veränderungen. In solchen Fällen hat der Camper Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Gebühren für die nicht genutzte Campingzeit unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen.

Änderungen der Verordnung werden durch Aushang am Schwarzen Brett bekannt gegeben und treten sofort in Kraft.

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