{"id":4582,"date":"2018-08-30T09:08:19","date_gmt":"2018-08-30T09:08:19","guid":{"rendered":"https:\/\/greencampbridge.it\/regolamento\/"},"modified":"2026-01-11T20:57:54","modified_gmt":"2026-01-11T19:57:54","slug":"regolamento","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.greencampbridge.it\/de\/regolamento\/","title":{"rendered":"Verordnung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #339966;\"><strong>&nbsp;GREEN CAMP BRIDGE AGRICAMPING&nbsp;&nbsp; \u00dcberpr\u00fcfung 04 \u2013 Januar 2026<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #339966;\"><strong>&nbsp;<\/strong><strong>GESCH\u00c4FTSORDNUNG<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Dieses Reglement wird den Kunden w\u00e4hrend des Online-Buchungsvorgangs zur Kenntnis gebracht und kann im Hauptservicegeb\u00e4ude eingesehen werden.<\/p>\n<p>Beim Betreten des Campingplatzes wird sie vom Kunden ohne Vorbehalt akzeptiert, auch wenn er sie nicht ausdr\u00fccklich zur Einsichtnahme anfordert, da sie offiziell im Voraus auf der vor dem Eingang des Campingplatzes angegebenen Website zur Einsichtnahme verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n<p><strong>Art. 1 &#8211; Annullierungsregeln<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Bis zu 10 Tage vor Anreise:<\/strong> Die Stornierung ist kostenlos \u2013 es fallen keine Kosten an \u2013 mit Ausnahme der Anzahlung (die nicht zur\u00fcckerstattet wird) oder 25 % des Gesamtbetrags f\u00fcr den Urlaub, falls dieser bei der Buchung vollst\u00e4ndig bezahlt wurde.<\/li>\n<li><strong>Bis zu 4 Tage vor Anreise:<\/strong> Bei Stornierung werden 50 % des Gesamtbetrags der Buchung in Rechnung gestellt, sodass eine weitere Zahlung f\u00e4llig wird, obwohl die Anzahlung bereits geleistet wurde.<\/li>\n<li><strong>Innerhalb von 3 Tagen vor Anreise:<\/strong> Bei Stornierung werden 100 % des Gesamtbetrags der Buchung in Rechnung gestellt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Betrag wird automatisch innerhalb von 30 Tagen nach dem Aufenthalt abgebucht, entweder von der Kreditkarte, die f\u00fcr die Reservierung verwendet wurde, oder durch die Zusendung eines speziellen Links \u00fcber die STRIPE-Plattform oder PayPal oder durch eine Bank\u00fcberweisung, die \u00fcber das laufende Verfahren informiert.<\/p>\n<p><strong>Art. 2 &#8211; Bezahlung des Aufenthalts<\/strong><\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen f\u00fcr Ihren Aufenthalt im Voraus auf unserer Website, per Kreditkarte oder PayPal bezahlen. Wenn die Zahlung nicht im Voraus erfolgt, wird der Restbetrag der Reservierung am Tag der Ankunft in der Anlage beim Check-in bezahlt, oder nach dem Ermessen des Managements ein paar Tage sp\u00e4ter f\u00fcr l\u00e4ngere Aufenthalte. Im Hotel k\u00f6nnen Sie mit Kreditkarte oder in bar bis zu einem Betrag von \u20ac 1.999,00 (in \u00dcbereinstimmung mit den italienischen Gesetzen) bezahlen. Akzeptierte Kreditkarten: Visa, Mastercard, Maestro, American Express. Wir akzeptieren keine Schecks. Eine Kaution ist nicht erforderlich, au\u00dfer bei l\u00e4ngeren Aufenthalten, f\u00fcr die sie nach Ermessen der Direktion verlangt werden kann.<\/p>\n<p><strong>Art. 3 &#8211; Zugang zum Campingplatz<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Zutritt zum Campingplatz ist eine Genehmigung der Direktion obligatorisch, die vor dem Betreten des Campingplatzes einzuholen ist: am Eingang sind zahlreiche Schilder angebracht, die auf die m\u00f6glichen Kontaktm\u00f6glichkeiten hinweisen. Bei der Ankunft muss jede Person an der Rezeption w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten ein g\u00fcltiges Ausweisdokument f\u00fcr die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung vorlegen (die Nichtbeachtung stellt einen Versto\u00df gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches dar); dies ist nicht erforderlich, wenn die Dokumente bei der Online-Buchung \u00fcbermittelt wurden.<\/p>\n<p>Minderj\u00e4hrigen, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, der gesetzlich f\u00fcr sie verantwortlich ist, ist der Zutritt nicht gestattet.<\/p>\n<p>Der Zugang zum und die Anwesenheit auf dem Campingplatz durch unbefugte Personen stellt einen Versto\u00df gegen die Vorschriften zur \u00f6ffentlichen Sicherheit, gegen art.614 des Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch) gegen art.633 des Strafgesetzbuches (Eindringen in Grundst\u00fccke und Geb\u00e4ude), gegen art.624 des Strafgesetzbuches (Diebstahl von Dienstleistungen) und gegen den Straftatbestand des Vertragsbetrugs dar.<\/p>\n<p>&nbsp;Das Betreten und Verlassen des Campingplatzes ist nur \u00fcber die entsprechenden Eing\u00e4nge gestattet.<\/p>\n<p>Das Klettern \u00fcber die Umz\u00e4unung des Campingplatzes ist strengstens verboten.<\/p>\n<p><strong>Art. 4 &#8211; Ein- und Ausreisezeiten<\/strong><\/p>\n<p><strong>ANREISE<\/strong>: nach 12 Uhr mittags am Anreisetag, sp\u00e4testens um 21 Uhr am Abend.<\/p>\n<p><strong>ABREISE:<\/strong> bis 12:00 Uhr am Tag der Abreise.<\/p>\n<p>Reservierte Stellpl\u00e4tze k\u00f6nnen ab 12.00 Uhr mittags belegt werden.<\/p>\n<p>In jedem Fall wird um Geduld f\u00fcr einige Minuten Wartezeit gebeten, wenn sich das Personal bei der R\u00e4umung des Platzes versp\u00e4tet.<\/p>\n<p>Erfolgt die Abreise nicht innerhalb der t\u00e4glichen Frist (bis 12.00 Uhr mittags), muss der Kunde auch den Aufenthalt f\u00fcr den Tag bezahlen, es sei denn, es wurden vorher Vereinbarungen mit der Direktion getroffen.<\/p>\n<p>Falls erforderlich, kann die Direktion nach dieser Uhrzeit das kostenlose Parken auf den Parkpl\u00e4tzen innerhalb des Campingplatzes f\u00fcr die zur Erledigung der Formalit\u00e4ten unbedingt erforderliche Zeit genehmigen, um den Check-out zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><strong>Art. 5 &#8211; Mindest- und H\u00f6chstaufenthalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Mindestaufenthalt auf dem Campingplatz variiert zwischen 2 und 7 N\u00e4chten, je nach Saison und Verf\u00fcgbarkeit. Die Website legt automatisch die Mindestanzahl an \u00dcbernachtungen fest, wenn Sie Ihre gew\u00fcnschten Daten eingeben.<\/p>\n<p>Es gilt eine H\u00f6chstgrenze von 45 aufeinanderfolgenden N\u00e4chten.<\/p>\n<p>F\u00fcr k\u00fcrzere oder l\u00e4ngere Aufenthalte muss die Durchf\u00fchrbarkeit mit der Direktion abgesprochen werden.<\/p>\n<p>\u00dcbernachtungen nur mit auf dem Boden aufgestellten Campingzelten oder Pavillons sind nicht gestattet.<\/p>\n<p><strong>Art. 6 &#8211; Besatzungsobergrenzen pro Stellplatz<\/strong><\/p>\n<p>Pro Stellplatz ist nicht mehr als eine Besatzung erlaubt.<\/p>\n<p>Im Einzelnen: Auf jedem Stellplatz sind maximal 04 Erwachsene und 03 Kinder unter 14 Jahren sowie 01 Fahrzeuge (Wohnwagen, Wohnmobil, Van oder Auto mit Dachzelt) erlaubt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 7 &#8211; Tiere<\/strong><\/p>\n<p>Hunde und andere Haustiere sind auf dem Campingplatz erlaubt, mit einem Maximum von 3 Tieren pro Stellplatz, vorausgesetzt, sie sind von einem Impfausweis und einer Kopie des Gesundheitszeugnisses begleitet, die jederzeit von der Direktion angefordert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Hunde m\u00fcssen IMMER an der Leine gef\u00fchrt werden (maximale L\u00e4nge 1,50 m).<\/p>\n<p>Die Besitzer sind f\u00fcr die Pflege, die Sauberkeit und die sofortige Beseitigung der physiologischen Bed\u00fcrfnisse ihrer Tiere sowohl auf dem Stellplatz als auch auf dem gesamten Agricamping-Gel\u00e4nde verantwortlich; die Besitzer m\u00fcssen auch darauf achten, dass sie die anderen G\u00e4ste des Agricamping und ihre Tiere, falls vorhanden, nicht st\u00f6ren. Katzen und andere Haustiere, die nicht angeleint sind, d\u00fcrfen nicht au\u00dferhalb des Stellplatzes gelassen werden. Tiere d\u00fcrfen auf den Stellpl\u00e4tzen nicht allein gelassen werden.<\/p>\n<p><strong>Art. 8 &#8211; Auswahl und Nutzung der Stellpl\u00e4tze<\/strong><\/p>\n<p>Die Stellpl\u00e4tze werden vom Kunden ausgew\u00e4hlt oder vom System w\u00e4hrend der Online-Buchung entsprechend der verbleibenden Verf\u00fcgbarkeit zugewiesen.<\/p>\n<p>Unbefugte Stellplatzwechsel oder -verlegungen sind verboten. Jede \u00c4nderung der Position muss von der Direktion gepr\u00fcft und gegebenenfalls best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>Bei begr\u00fcndeten logistischen oder anderen Erfordernissen kann die Direktion jederzeit beschlie\u00dfen, die G\u00e4ste zu Beginn oder auch w\u00e4hrend des Aufenthalts auf einen anderen Stellplatz zu verlegen.<\/p>\n<p>Alle Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde m\u00fcssen ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes untergebracht werden.<\/p>\n<p>Das Aufstellen von Vorzelten neben Wohnmobilen und Wohnwagen ist erlaubt, sofern <u>keine vertikalen<\/u> Seitenw\u00e4nde angebracht werden, die die Sicht auf den See f\u00fcr die G\u00e4ste in den hinteren Reihen beeintr\u00e4chtigen. \u2013 siehe Art. 13.<\/p>\n<p>Die Installation von Zusatzkonstruktionen (Campingzelte, Pavillons, Sonnenschirme, Windschutzvorrichtungen usw.) ist ohne Genehmigung der Direktion verboten.<\/p>\n<p>Die Installation von Konstruktionen und Zubeh\u00f6r unter Verwendung der Pflanzen und Hecken des Campingplatzes ist verboten.<\/p>\n<p><strong>Art. 9 &#8211; Parkvorschriften f\u00fcr Fahrzeuge auf dem Spielfeld<\/strong><\/p>\n<p>Das Hauptfahrzeug (Wohnmobil, Wohnwagen, Van, Auto mit Dachzelt) muss in der N\u00e4he der Steckdosen auf Ihrem Stellplatz geparkt werden.<\/p>\n<p>Ausgenommen sind die Parkpl\u00e4tze 09, 27, 15 und englische Fahrzeuge mit dem Lenkrad auf der rechten Seite.<\/p>\n<p>Andere Zweitfahrzeuge m\u00fcssen in den entsprechenden Gemeinschaftsbereichen und gegebenenfalls auf dem Stellplatz geparkt werden, sofern dies von der Direktion genehmigt wurde, die von Fall zu Fall die korrekte Anordnung festlegen wird.<\/p>\n<p><strong>Art. 10 &#8211; Ruhe und Stille und Fahrzeugbewegung<\/strong><\/p>\n<p>Verhaltensweisen, Aktivit\u00e4ten, Spiele und die Verwendung von Ger\u00e4ten, die die G\u00e4ste des Campingplatzes st\u00f6ren, m\u00fcssen zu jeder Zeit vermieden werden. Insbesondere von 13:30 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 7:30 Uhr muss die Ruhe eingehalten werden.<\/p>\n<p>Auch w\u00e4hrend der Ruhezeiten k\u00f6nnen Fahrzeuge im Schritttempo durch das Gebiet des Campingplatzes fahren.<\/p>\n<p>Fahrzeuge aller Art m\u00fcssen stets im Schritttempo fahren.<\/p>\n<p><strong>Art. 11 &#8211; Kinder<\/strong><\/p>\n<p>Die Erwachsenen sind f\u00fcr die Sicherheit und das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebhaftigkeit, Erziehung und Bed\u00fcrfnisse nicht auf Kosten der Ruhe, Sicherheit und Hygiene der anderen G\u00e4ste gehen d\u00fcrfen.<\/p>\n<ul>\n<li>Das Laufen ist in allen Bereichen des Campingplatzes verboten.<\/li>\n<li>Es ist verboten, an Elementen wie Holzz\u00e4unen, B\u00e4umen, Schildern, Laternenmasten und Teilen der Struktur des Dienstleistungsgeb\u00e4udes usw. zu h\u00e4ngen oder zu klettern.<\/li>\n<li>Es ist verboten, barfu\u00df zu gehen.<\/li>\n<li>Auf den Toiletten m\u00fcssen die Kinder von ihren Eltern begleitet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Art. 12 &#8211; Verbindungen und Elektrizit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Der elektrische Anschluss an die Steckdosen der S\u00e4ulen muss die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale aufweisen, wie z. B.: Anschlusskabel N1VVK (flammhemmend blau) mit einem Mindestquerschnitt von 3\u00d71,5 mm ohne Abzweigungen, es d\u00fcrfen keine externen Lampen installiert werden, es sei denn, sie haben die Schutzart IP65, und alle Anwendungen m\u00fcssen einen Erdanschluss haben. Die Verwaltung lehnt jede Verantwortung f\u00fcr Anschl\u00fcsse mit defekten Kabeln oder Ger\u00e4ten ab.<\/p>\n<p>Der Strom wird mit einer maximalen Stromst\u00e4rke von bis zu 10 A verteilt. Jegliche Manipulation an den elektrischen Anlagen ist strengstens untersagt.<\/p>\n<p>Die an der S\u00e4ule verf\u00fcgbare elektrische Energie garantiert eine Stromaufnahme von bis zu 10A (d.h. Ger\u00e4te oder Apparate mit einer maximalen Leistung von insgesamt ca. 1500W). Die Verwendung von Elektroger\u00e4ten mit h\u00f6herer Stromaufnahme, wie z.B.: Herde, B\u00fcgeleisen, \u00d6fen, Ventilatoren, Haartrockner, usw., muss vermieden werden. Jede missbr\u00e4uchliche Verwendung kann sogar zu dauerhaften Unterbrechungen f\u00fchren. Der Verursacher ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>Art. 13 &#8211; Markise, Pavillons, Sonnensegel<\/strong><\/p>\n<p>Die Installation von Markisen (oder entsprechenden Sonnenschutzplanen) ist zul\u00e4ssig, sofern diese aus selbstl\u00f6schendem oder vorzugsweise feuerfestem Material bestehen. Es gelten folgende zus\u00e4tzliche Installationsbeschr\u00e4nkungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Sie d\u00fcrfen nur innerhalb des eigenen Stellplatzes angebracht werden.<\/li>\n<li>Sie d\u00fcrfen nur mit einem Dach und keinen geschlossenen Seitenw\u00e4nden ausgestattet sein, damit alle dahinter stehenden G\u00e4ste die Aussicht auf den See genie\u00dfen k\u00f6nnen und die Sicht der hinteren Reihen nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/li>\n<li>Die Befestigung an den Pflanzen des Campingplatzes ist nicht gestattet.<\/li>\n<li>Die Abmessungen d\u00fcrfen die des Fahrzeugs nicht \u00fcberschreiten.<\/li>\n<li>Die Verwendung von Rahmen oder tragenden Strukturen mit \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Wirkung ist nicht gestattet.<\/li>\n<li>Die Farbe muss mit der Umgebung harmonieren (wei\u00df oder gr\u00fcn) und \u00e4sthetisch ansprechend sein.<\/li>\n<li>Pavillons d\u00fcrfen nur dann anstelle der Markise aufgestellt werden, wenn sie die Sicht der hinteren Reihen nicht beeintr\u00e4chtigen. Nach dieser Philosophie ist es erlaubt, sie vor oder hinter dem Fahrzeug aufzustellen, gut ausgerichtet zum Fahrzeug, ohne die Zugangs- und Durchgangswege zu beeintr\u00e4chtigen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle ungeeigneten Strukturen m\u00fcssen auf Anordnung der Direktion entfernt werden.<\/p>\n<p>Bei Beendigung des Aufenthalts muss der Stellplatz vollst\u00e4ndig ger\u00e4umt und sauber sein und darf keine Sch\u00e4den an den vorhandenen Einrichtungen (Beleuchtung, Strom, Anschl\u00fcsse, Vegetation, Boden) aufweisen. Andernfalls ist die Direktion berechtigt, die zwangsweise Entfernung und die notwendigen Reparaturen auf Kosten des Kunden vorzunehmen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 14 &#8211; Fundsachen<\/strong><\/p>\n<p>Gegenst\u00e4nde, die auf dem Gel\u00e4nde des Campingplatzes gefunden werden, m\u00fcssen der Direktion zur\u00fcckgegeben werden, damit die gesetzlichen Bestimmungen erf\u00fcllt werden.<\/p>\n<p><strong>Art. 15 &#8211; Haftung und Versicherung<\/strong><\/p>\n<p>Bitte gehen Sie vorsichtig mit Ihren pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nden um und treffen Sie die notwendigen Vorsichtsma\u00dfnahmen. Geld und Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug gelassen werden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem reagiert das Management nicht:<\/p>\n<ul>\n<li>eines m\u00f6glichen Diebstahls von Wertsachen und Wertgegenst\u00e4nden;<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die von anderen G\u00e4sten, h\u00f6herer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien, auch an Pflanzen, oder anderen Ursachen verursacht werden, die nicht auf das Verschulden des Campingplatzpersonals zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Den Kunden wird empfohlen, im Voraus eine Versicherung sowohl f\u00fcr die Einrichtungen und die Ausr\u00fcstung als auch f\u00fcr die Risiken des Campings abzuschlie\u00dfen. Au\u00dferdem ist es ratsam, einen f\u00fcr die verwendete Ausr\u00fcstung geeigneten Feuerl\u00f6scher mitzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Artikel 16 &#8211; Verschiedene Verbote<\/strong><\/p>\n<p>Es ist verboten:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Wegwerfen von Siedlungsabf\u00e4llen aus den entsprechenden Beh\u00e4ltern und das Zur\u00fccklassen von Sonderm\u00fcll und gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4llen im Bereich des Campingplatzes.<\/li>\n<li>Graben Sie L\u00f6cher oder Rinnen in den Boden und ver\u00e4ndern Sie die Grenzen der Grundst\u00fccke.<\/li>\n<li>Br\u00e4nde anz\u00fcnden.<\/li>\n<li>Sch\u00e4den an der Vegetation und der Ausstattung des Campingplatzes.<\/li>\n<li>Verunstalten oder Entfernen von Schildern.<\/li>\n<li>Versch\u00fctten oder verstreuen Sie \u00d6le, Kraftstoffe, kochende, salzige oder Abfallfl\u00fcssigkeiten auf dem Boden.<\/li>\n<li>Waschen von Autos, anderen Fahrzeugen, Planen und Gegenst\u00e4nden jeglicher Art, die Chemikalien erfordern.<\/li>\n<li>Waschen von Geschirr und W\u00e4sche au\u00dferhalb der Waschbecken.<\/li>\n<li>Waschen oder Abwaschen an den Trinkbrunnen, die sich im Au\u00dfenbereich entlang des Boulevards befinden.<\/li>\n<li>Wasservergeudung und -missbrauch.<\/li>\n<li>Strom \u00fcber die vorgeschriebene Menge hinaus zu verbrauchen und mehr als eine Steckdose pro Stellplatz anzuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Das Aufstellen von Z\u00e4unen, das Anbinden und Verankern von Gegenst\u00e4nden an Pflanzen, das Ziehen von Seilen in Augenh\u00f6he und das Anbringen von Gegenst\u00e4nden, die eine potenzielle Gefahr oder ein Hindernis f\u00fcr den freien Durchgang darstellen k\u00f6nnten. Arbeiten, die nicht von der Direktion genehmigt wurden, werden vom Personal des Campingplatzes entfernt.<\/li>\n<li>Verkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrr\u00e4dern mit einer Geschwindigkeit, die \u00fcber Schrittgeschwindigkeit hinausgeht.<\/li>\n<li>Das Verlegen von Pflastersteinen auf dem Stellplatz (mit Ausnahme der Verwendung von Matten und kleinen Holzsockeln, die leicht zu entfernen sind und sich immer innerhalb des Stellplatzes befinden); nicht genehmigte Pflastersteine werden vom Campingplatzpersonal entfernt.<\/li>\n<li>Sp\u00fclung formaldehydhaltiger Toiletten innerhalb des Campingplatzes.<\/li>\n<li>Anbringen von Hinweisen kommerzieller Art auf dem Spielfeld.<\/li>\n<li>Stauen Sie Wasser in externen Beh\u00e4ltern zus\u00e4tzlich zu den Beh\u00e4ltern, die mit der Unterkunft (Wohnwagen oder Wohnmobil) geliefert werden, vor allem, wenn diese f\u00fcr den normalen Gebrauch nicht ausreichend gro\u00df sind.<\/li>\n<li>Benutzung von Holz- oder Kohlegrills auf den Stellpl\u00e4tzen.<\/li>\n<li>Barfu\u00df laufen.<\/li>\n<li>F\u00fchren Sie jede Art von Feuerwaffe, Luftdruckwaffe, Schleuder oder Armbrust ein.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Art. 17 &#8211; Vom Kunden erlittene Sch\u00e4den, Diebstahl, Unf\u00e4lle<\/strong><\/p>\n<p>Die Direktion haftet nicht f\u00fcr Sachsch\u00e4den oder Verletzungen, die der Kunde durch eigenes oder fremdes Verschulden erleidet, sowie f\u00fcr St\u00fcrze innerhalb des Campingplatzes, auch wenn diese auf rutschige oder glatte B\u00f6den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>Die Direktion lehnt jede Haftung f\u00fcr Diebstahl, Brand und Sach- und Personensch\u00e4den ab, ebenso wie sie nicht f\u00fcr Sch\u00e4den haftet, die durch Sturm, Hagel, umst\u00fcrzende B\u00e4ume, \u00c4ste, Krankheiten, einschlie\u00dflich Pflanzenkrankheiten, Epidemien, Unf\u00e4lle, h\u00f6here Gewalt usw. verursacht werden. Wohnmobile und Wohnwagen, die sich im Besitz des Kunden befinden, m\u00fcssen gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber eine Versicherung gegen &#8220;statisches Risiko&#8221; verf\u00fcgen, die auf Verlangen nachzuweisen ist; sie m\u00fcssen au\u00dferdem \u00fcber eine Versicherung gegen &#8220;Feuerrisiko&#8221; und &#8220;Nachbarschaftsregress&#8221; verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Es ist ratsam, mit pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nden vorsichtig umzugehen und die notwendigen Vorsichtsma\u00dfnahmen zu treffen. Geld und Wertsachen sollten in Bungalows, Zelten und Wohnwagen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Geld sollte man immer bei sich haben, eventuell unter den Familienmitgliedern aufgeteilt. Wertsachen wie Kameras, Camcorder usw. sollten nicht im Auto gelassen werden, insbesondere nicht nachts. Die Direktion lehnt jede Haftung f\u00fcr Diebstahl, Verlust, Sch\u00e4den durch h\u00f6here Gewalt, Katastrophen, Unruhen usw. ab.<\/p>\n<p><strong>Art. 18 &#8211; Sch\u00e4den, die der Campingplatz erlitten hat<\/strong><\/p>\n<p>Die Direktion hat das Recht, eine Vorauszahlung der Kosten f\u00fcr alle Arbeiten zu verlangen, die zur Behebung der vom Kunden verursachten Sch\u00e4den erforderlich sind. Der Antrag kann entweder w\u00e4hrend des Aufenthalts oder am Ende des Aufenthalts gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 19 &#8211; Besucher<\/strong><\/p>\n<p>Der Zutritt von Nicht-Campern ist untersagt. Der Zutritt von Freunden oder Verwandten der Benutzer muss von der Direktion gegen Vorlage eines Ausweises und Zahlung der vorgeschriebenen Geb\u00fchr genehmigt werden, wenn &#8220;der Besucher&#8221; l\u00e4nger als zwei Stunden auf dem Campingplatz bleibt.<\/p>\n<p><strong>Art. 20 &#8211; Unterbrechung von Diensten<\/strong><\/p>\n<p>Die eventuelle Unterbrechung der Strom-, Gas-, Wasser- und Warmwasserversorgung oder einer anderen Dienstleistung des Campingplatzes aufgrund von St\u00f6rungen oder h\u00f6herer Gewalt verpflichtet die Direktion nicht zu Schadensersatz oder R\u00fcckerstattungen jeglicher Art.<\/p>\n<p><strong>Art. 21 &#8211; Ausweisung, Umzug, Beendigung der Unterkunft<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die Direktion beh\u00e4lt sich das Recht vor, Personen, die ihrer Meinung nach gegen die Hausordnung versto\u00dfen oder in irgendeiner Weise die Harmonie und den Geist der Unterkunft st\u00f6ren und den reibungslosen Ablauf des Gemeinschaftslebens sowie die Interessen der Unterkunft beeintr\u00e4chtigen, von der Unterkunft zu verweisen.<\/li>\n<li>Kunden, die bereits des Platzes verwiesen wurden, d\u00fcrfen den Campingplatz ohne eine neue Sondergenehmigung der Direktion nicht wieder betreten.<\/li>\n<li>Es wird davon ausgegangen, dass der Aufenthalt aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder auf beh\u00f6rdliche Anordnung oder aufgrund von notwendigen baulichen Ver\u00e4nderungen von Rechts wegen unterbrochen wird. In all diesen F\u00e4llen hat der Camper nur Anspruch auf R\u00fcckerstattung der bereits gezahlten Geb\u00fchren f\u00fcr die nicht genutzte Campingzeit, unter Ausschluss jeglicher anderer Entsch\u00e4digung. Kunden, die keine Vorauszahlung geleistet haben, erhalten keine Entsch\u00e4digung, unabh\u00e4ngig vom Datum des Beginns des gebuchten Aufenthalts.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Etwaige \u00c4nderungen des Reglements werden auf der Website bekannt gegeben und treten sofort in Kraft<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;GREEN CAMP BRIDGE AGRICAMPING&nbsp;&nbsp; \u00dcberpr\u00fcfung 04 \u2013 Januar 2026 &nbsp;GESCH\u00c4FTSORDNUNG Dieses Reglement wird den Kunden w\u00e4hrend des Online-Buchungsvorgangs zur Kenntnis gebracht und kann im Hauptservicegeb\u00e4ude eingesehen werden. 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