Parkregeln
– Das Wohnmobil/der Wohnwagen/der Van muss in der Nähe der Steckdosen des eigenen Stellplatzes positioniert werden, wobei die Vorderseite des Fahrzeugs zum See zeigen muss. Es ist daher nicht möglich, das eventuelle Heckfenster zu nutzen, um den See zu sehen (Typ PHOENIX). Siehe Beispiel unten.
– Es ist außerdem nicht gestattet, Zelte oder Pavillons aufzustellen, die die Sicht auf die hinteren Stellplätze einschränken.
– Es ist außerdem nicht gestattet, die Markise des Wohnmobils mit senkrechten Wänden zu ergänzen (nur Vorzelte mit Dach und Befestigungsvorrichtungen sind erlaubt).
Einzige Ausnahmen, die nicht diesen Regeln unterliegen, sind Eckstellplätze in der letzten Reihe:
1 – Stellplätze Nr. 09, 27, 15.
2 – Wohnmobile mit Rechtslenkung (in Großbritannien üblich): Einzelfallprüfung durch die Direktion.
– MUSIK: In geschlossenen Fahrzeugen ist Musik bei sehr geringer Lautstärke erlaubt. Außerhalb der Fahrzeuge wird davon jedoch dringend abgeraten. In jedem Fall muss die Lautstärke zu jeder Zeit die Ruhe und Erholung der anderen Gäste respektieren.
Auf diese Weise wird die Privatsphäre jeder Gruppe und der Blick auf den See von allen Stellplätzen aus gewährleistet, auch von denen in den hinteren Reihen.