GREEN CAMP BRIDGE AGRICAMPING Überprüfung 04 – Januar 2026
GESCHÄFTSORDNUNG
Dieses Reglement wird den Kunden während des Online-Buchungsvorgangs zur Kenntnis gebracht und kann im Hauptservicegebäude eingesehen werden.
Beim Betreten des Campingplatzes wird sie vom Kunden ohne Vorbehalt akzeptiert, auch wenn er sie nicht ausdrücklich zur Einsichtnahme anfordert, da sie offiziell im Voraus auf der vor dem Eingang des Campingplatzes angegebenen Website zur Einsichtnahme verfügbar ist.
Art. 1 – Annullierungsregeln
- Bis zu 10 Tage vor Anreise: Die Stornierung ist kostenlos – es fallen keine Kosten an – mit Ausnahme der Anzahlung (die nicht zurückerstattet wird) oder 25 % des Gesamtbetrags für den Urlaub, falls dieser bei der Buchung vollständig bezahlt wurde.
- Bis zu 4 Tage vor Anreise: Bei Stornierung werden 50 % des Gesamtbetrags der Buchung in Rechnung gestellt, sodass eine weitere Zahlung fällig wird, obwohl die Anzahlung bereits geleistet wurde.
- Innerhalb von 3 Tagen vor Anreise: Bei Stornierung werden 100 % des Gesamtbetrags der Buchung in Rechnung gestellt.
Der Betrag wird automatisch innerhalb von 30 Tagen nach dem Aufenthalt abgebucht, entweder von der Kreditkarte, die für die Reservierung verwendet wurde, oder durch die Zusendung eines speziellen Links über die STRIPE-Plattform oder PayPal oder durch eine Banküberweisung, die über das laufende Verfahren informiert.
Art. 2 – Bezahlung des Aufenthalts
Sie können für Ihren Aufenthalt im Voraus auf unserer Website, per Kreditkarte oder PayPal bezahlen. Wenn die Zahlung nicht im Voraus erfolgt, wird der Restbetrag der Reservierung am Tag der Ankunft in der Anlage beim Check-in bezahlt, oder nach dem Ermessen des Managements ein paar Tage später für längere Aufenthalte. Im Hotel können Sie mit Kreditkarte oder in bar bis zu einem Betrag von € 1.999,00 (in Übereinstimmung mit den italienischen Gesetzen) bezahlen. Akzeptierte Kreditkarten: Visa, Mastercard, Maestro, American Express. Wir akzeptieren keine Schecks. Eine Kaution ist nicht erforderlich, außer bei längeren Aufenthalten, für die sie nach Ermessen der Direktion verlangt werden kann.
Art. 3 – Zugang zum Campingplatz
Für den Zutritt zum Campingplatz ist eine Genehmigung der Direktion obligatorisch, die vor dem Betreten des Campingplatzes einzuholen ist: am Eingang sind zahlreiche Schilder angebracht, die auf die möglichen Kontaktmöglichkeiten hinweisen. Bei der Ankunft muss jede Person an der Rezeption während der Öffnungszeiten ein gültiges Ausweisdokument für die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung vorlegen (die Nichtbeachtung stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches dar); dies ist nicht erforderlich, wenn die Dokumente bei der Online-Buchung übermittelt wurden.
Minderjährigen, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, der gesetzlich für sie verantwortlich ist, ist der Zutritt nicht gestattet.
Der Zugang zum und die Anwesenheit auf dem Campingplatz durch unbefugte Personen stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit, gegen art.614 des Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch) gegen art.633 des Strafgesetzbuches (Eindringen in Grundstücke und Gebäude), gegen art.624 des Strafgesetzbuches (Diebstahl von Dienstleistungen) und gegen den Straftatbestand des Vertragsbetrugs dar.
Das Betreten und Verlassen des Campingplatzes ist nur über die entsprechenden Eingänge gestattet.
Das Klettern über die Umzäunung des Campingplatzes ist strengstens verboten.
Art. 4 – Ein- und Ausreisezeiten
ANREISE: nach 12 Uhr mittags am Anreisetag, spätestens um 21 Uhr am Abend.
ABREISE: bis 12:00 Uhr am Tag der Abreise.
Reservierte Stellplätze können ab 12.00 Uhr mittags belegt werden.
In jedem Fall wird um Geduld für einige Minuten Wartezeit gebeten, wenn sich das Personal bei der Räumung des Platzes verspätet.
Erfolgt die Abreise nicht innerhalb der täglichen Frist (bis 12.00 Uhr mittags), muss der Kunde auch den Aufenthalt für den Tag bezahlen, es sei denn, es wurden vorher Vereinbarungen mit der Direktion getroffen.
Falls erforderlich, kann die Direktion nach dieser Uhrzeit das kostenlose Parken auf den Parkplätzen innerhalb des Campingplatzes für die zur Erledigung der Formalitäten unbedingt erforderliche Zeit genehmigen, um den Check-out zu ermöglichen.
Art. 5 – Mindest- und Höchstaufenthalt
Der Mindestaufenthalt auf dem Campingplatz variiert zwischen 2 und 7 Nächten, je nach Saison und Verfügbarkeit. Die Website legt automatisch die Mindestanzahl an Übernachtungen fest, wenn Sie Ihre gewünschten Daten eingeben.
Es gilt eine Höchstgrenze von 45 aufeinanderfolgenden Nächten.
Für kürzere oder längere Aufenthalte muss die Durchführbarkeit mit der Direktion abgesprochen werden.
Übernachtungen nur mit auf dem Boden aufgestellten Campingzelten oder Pavillons sind nicht gestattet.
Art. 6 – Besatzungsobergrenzen pro Stellplatz
Pro Stellplatz ist nicht mehr als eine Besatzung erlaubt.
Im Einzelnen: Auf jedem Stellplatz sind maximal 04 Erwachsene und 03 Kinder unter 14 Jahren sowie 01 Fahrzeuge (Wohnwagen, Wohnmobil, Van oder Auto mit Dachzelt) erlaubt.
Artikel 7 – Tiere
Hunde und andere Haustiere sind auf dem Campingplatz erlaubt, mit einem Maximum von 3 Tieren pro Stellplatz, vorausgesetzt, sie sind von einem Impfausweis und einer Kopie des Gesundheitszeugnisses begleitet, die jederzeit von der Direktion angefordert werden können.
Hunde müssen IMMER an der Leine geführt werden (maximale Länge 1,50 m).
Die Besitzer sind für die Pflege, die Sauberkeit und die sofortige Beseitigung der physiologischen Bedürfnisse ihrer Tiere sowohl auf dem Stellplatz als auch auf dem gesamten Agricamping-Gelände verantwortlich; die Besitzer müssen auch darauf achten, dass sie die anderen Gäste des Agricamping und ihre Tiere, falls vorhanden, nicht stören. Katzen und andere Haustiere, die nicht angeleint sind, dürfen nicht außerhalb des Stellplatzes gelassen werden. Tiere dürfen auf den Stellplätzen nicht allein gelassen werden.
Art. 8 – Auswahl und Nutzung der Stellplätze
Die Stellplätze werden vom Kunden ausgewählt oder vom System während der Online-Buchung entsprechend der verbleibenden Verfügbarkeit zugewiesen.
Unbefugte Stellplatzwechsel oder -verlegungen sind verboten. Jede Änderung der Position muss von der Direktion geprüft und gegebenenfalls bestätigt werden.
Bei begründeten logistischen oder anderen Erfordernissen kann die Direktion jederzeit beschließen, die Gäste zu Beginn oder auch während des Aufenthalts auf einen anderen Stellplatz zu verlegen.
Alle Ausrüstungsgegenstände müssen ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes untergebracht werden.
Das Aufstellen von Vorzelten neben Wohnmobilen und Wohnwagen ist erlaubt, sofern keine vertikalen Seitenwände angebracht werden, die die Sicht auf den See für die Gäste in den hinteren Reihen beeinträchtigen. – siehe Art. 13.
Die Installation von Zusatzkonstruktionen (Campingzelte, Pavillons, Sonnenschirme, Windschutzvorrichtungen usw.) ist ohne Genehmigung der Direktion verboten.
Die Installation von Konstruktionen und Zubehör unter Verwendung der Pflanzen und Hecken des Campingplatzes ist verboten.
Art. 9 – Parkvorschriften für Fahrzeuge auf dem Spielfeld
Das Hauptfahrzeug (Wohnmobil, Wohnwagen, Van, Auto mit Dachzelt) muss in der Nähe der Steckdosen auf Ihrem Stellplatz geparkt werden.
Ausgenommen sind die Parkplätze 09, 27, 15 und englische Fahrzeuge mit dem Lenkrad auf der rechten Seite.
Andere Zweitfahrzeuge müssen in den entsprechenden Gemeinschaftsbereichen und gegebenenfalls auf dem Stellplatz geparkt werden, sofern dies von der Direktion genehmigt wurde, die von Fall zu Fall die korrekte Anordnung festlegen wird.
Art. 10 – Ruhe und Stille und Fahrzeugbewegung
Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und die Verwendung von Geräten, die die Gäste des Campingplatzes stören, müssen zu jeder Zeit vermieden werden. Insbesondere von 13:30 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 7:30 Uhr muss die Ruhe eingehalten werden.
Auch während der Ruhezeiten können Fahrzeuge im Schritttempo durch das Gebiet des Campingplatzes fahren.
Fahrzeuge aller Art müssen stets im Schritttempo fahren.
Art. 11 – Kinder
Die Erwachsenen sind für die Sicherheit und das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebhaftigkeit, Erziehung und Bedürfnisse nicht auf Kosten der Ruhe, Sicherheit und Hygiene der anderen Gäste gehen dürfen.
- Das Laufen ist in allen Bereichen des Campingplatzes verboten.
- Es ist verboten, an Elementen wie Holzzäunen, Bäumen, Schildern, Laternenmasten und Teilen der Struktur des Dienstleistungsgebäudes usw. zu hängen oder zu klettern.
- Es ist verboten, barfuß zu gehen.
- Auf den Toiletten müssen die Kinder von ihren Eltern begleitet werden.
Art. 12 – Verbindungen und Elektrizität
Der elektrische Anschluss an die Steckdosen der Säulen muss die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale aufweisen, wie z. B.: Anschlusskabel N1VVK (flammhemmend blau) mit einem Mindestquerschnitt von 3×1,5 mm ohne Abzweigungen, es dürfen keine externen Lampen installiert werden, es sei denn, sie haben die Schutzart IP65, und alle Anwendungen müssen einen Erdanschluss haben. Die Verwaltung lehnt jede Verantwortung für Anschlüsse mit defekten Kabeln oder Geräten ab.
Der Strom wird mit einer maximalen Stromstärke von bis zu 10 A verteilt. Jegliche Manipulation an den elektrischen Anlagen ist strengstens untersagt.
Die an der Säule verfügbare elektrische Energie garantiert eine Stromaufnahme von bis zu 10A (d.h. Geräte oder Apparate mit einer maximalen Leistung von insgesamt ca. 1500W). Die Verwendung von Elektrogeräten mit höherer Stromaufnahme, wie z.B.: Herde, Bügeleisen, Öfen, Ventilatoren, Haartrockner, usw., muss vermieden werden. Jede missbräuchliche Verwendung kann sogar zu dauerhaften Unterbrechungen führen. Der Verursacher ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Art. 13 – Markise, Pavillons, Sonnensegel
Die Installation von Markisen (oder entsprechenden Sonnenschutzplanen) ist zulässig, sofern diese aus selbstlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material bestehen. Es gelten folgende zusätzliche Installationsbeschränkungen:
- Sie dürfen nur innerhalb des eigenen Stellplatzes angebracht werden.
- Sie dürfen nur mit einem Dach und keinen geschlossenen Seitenwänden ausgestattet sein, damit alle dahinter stehenden Gäste die Aussicht auf den See genießen können und die Sicht der hinteren Reihen nicht beeinträchtigt wird.
- Die Befestigung an den Pflanzen des Campingplatzes ist nicht gestattet.
- Die Abmessungen dürfen die des Fahrzeugs nicht überschreiten.
- Die Verwendung von Rahmen oder tragenden Strukturen mit übermäßiger Wirkung ist nicht gestattet.
- Die Farbe muss mit der Umgebung harmonieren (weiß oder grün) und ästhetisch ansprechend sein.
- Pavillons dürfen nur dann anstelle der Markise aufgestellt werden, wenn sie die Sicht der hinteren Reihen nicht beeinträchtigen. Nach dieser Philosophie ist es erlaubt, sie vor oder hinter dem Fahrzeug aufzustellen, gut ausgerichtet zum Fahrzeug, ohne die Zugangs- und Durchgangswege zu beeinträchtigen.
Alle ungeeigneten Strukturen müssen auf Anordnung der Direktion entfernt werden.
Bei Beendigung des Aufenthalts muss der Stellplatz vollständig geräumt und sauber sein und darf keine Schäden an den vorhandenen Einrichtungen (Beleuchtung, Strom, Anschlüsse, Vegetation, Boden) aufweisen. Andernfalls ist die Direktion berechtigt, die zwangsweise Entfernung und die notwendigen Reparaturen auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
Artikel 14 – Fundsachen
Gegenstände, die auf dem Gelände des Campingplatzes gefunden werden, müssen der Direktion zurückgegeben werden, damit die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Art. 15 – Haftung und Versicherung
Bitte gehen Sie vorsichtig mit Ihren persönlichen Gegenständen um und treffen Sie die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen. Geld und Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug gelassen werden.
Außerdem reagiert das Management nicht:
- eines möglichen Diebstahls von Wertsachen und Wertgegenständen;
- Schäden, die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien, auch an Pflanzen, oder anderen Ursachen verursacht werden, die nicht auf das Verschulden des Campingplatzpersonals zurückzuführen sind.
Den Kunden wird empfohlen, im Voraus eine Versicherung sowohl für die Einrichtungen und die Ausrüstung als auch für die Risiken des Campings abzuschließen. Außerdem ist es ratsam, einen für die verwendete Ausrüstung geeigneten Feuerlöscher mitzuführen.
Artikel 16 – Verschiedene Verbote
Es ist verboten:
- Das Wegwerfen von Siedlungsabfällen aus den entsprechenden Behältern und das Zurücklassen von Sondermüll und gefährlichen Abfällen im Bereich des Campingplatzes.
- Graben Sie Löcher oder Rinnen in den Boden und verändern Sie die Grenzen der Grundstücke.
- Brände anzünden.
- Schäden an der Vegetation und der Ausstattung des Campingplatzes.
- Verunstalten oder Entfernen von Schildern.
- Verschütten oder verstreuen Sie Öle, Kraftstoffe, kochende, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf dem Boden.
- Waschen von Autos, anderen Fahrzeugen, Planen und Gegenständen jeglicher Art, die Chemikalien erfordern.
- Waschen von Geschirr und Wäsche außerhalb der Waschbecken.
- Waschen oder Abwaschen an den Trinkbrunnen, die sich im Außenbereich entlang des Boulevards befinden.
- Wasservergeudung und -missbrauch.
- Strom über die vorgeschriebene Menge hinaus zu verbrauchen und mehr als eine Steckdose pro Stellplatz anzuschließen.
- Das Aufstellen von Zäunen, das Anbinden und Verankern von Gegenständen an Pflanzen, das Ziehen von Seilen in Augenhöhe und das Anbringen von Gegenständen, die eine potenzielle Gefahr oder ein Hindernis für den freien Durchgang darstellen könnten. Arbeiten, die nicht von der Direktion genehmigt wurden, werden vom Personal des Campingplatzes entfernt.
- Verkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern mit einer Geschwindigkeit, die über Schrittgeschwindigkeit hinausgeht.
- Das Verlegen von Pflastersteinen auf dem Stellplatz (mit Ausnahme der Verwendung von Matten und kleinen Holzsockeln, die leicht zu entfernen sind und sich immer innerhalb des Stellplatzes befinden); nicht genehmigte Pflastersteine werden vom Campingplatzpersonal entfernt.
- Spülung formaldehydhaltiger Toiletten innerhalb des Campingplatzes.
- Anbringen von Hinweisen kommerzieller Art auf dem Spielfeld.
- Stauen Sie Wasser in externen Behältern zusätzlich zu den Behältern, die mit der Unterkunft (Wohnwagen oder Wohnmobil) geliefert werden, vor allem, wenn diese für den normalen Gebrauch nicht ausreichend groß sind.
- Benutzung von Holz- oder Kohlegrills auf den Stellplätzen.
- Barfuß laufen.
- Führen Sie jede Art von Feuerwaffe, Luftdruckwaffe, Schleuder oder Armbrust ein.
Art. 17 – Vom Kunden erlittene Schäden, Diebstahl, Unfälle
Die Direktion haftet nicht für Sachschäden oder Verletzungen, die der Kunde durch eigenes oder fremdes Verschulden erleidet, sowie für Stürze innerhalb des Campingplatzes, auch wenn diese auf rutschige oder glatte Böden zurückzuführen sind.
Die Direktion lehnt jede Haftung für Diebstahl, Brand und Sach- und Personenschäden ab, ebenso wie sie nicht für Schäden haftet, die durch Sturm, Hagel, umstürzende Bäume, Äste, Krankheiten, einschließlich Pflanzenkrankheiten, Epidemien, Unfälle, höhere Gewalt usw. verursacht werden. Wohnmobile und Wohnwagen, die sich im Besitz des Kunden befinden, müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über eine Versicherung gegen “statisches Risiko” verfügen, die auf Verlangen nachzuweisen ist; sie müssen außerdem über eine Versicherung gegen “Feuerrisiko” und “Nachbarschaftsregress” verfügen.
Es ist ratsam, mit persönlichen Gegenständen vorsichtig umzugehen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Geld und Wertsachen sollten in Bungalows, Zelten und Wohnwagen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Geld sollte man immer bei sich haben, eventuell unter den Familienmitgliedern aufgeteilt. Wertsachen wie Kameras, Camcorder usw. sollten nicht im Auto gelassen werden, insbesondere nicht nachts. Die Direktion lehnt jede Haftung für Diebstahl, Verlust, Schäden durch höhere Gewalt, Katastrophen, Unruhen usw. ab.
Art. 18 – Schäden, die der Campingplatz erlitten hat
Die Direktion hat das Recht, eine Vorauszahlung der Kosten für alle Arbeiten zu verlangen, die zur Behebung der vom Kunden verursachten Schäden erforderlich sind. Der Antrag kann entweder während des Aufenthalts oder am Ende des Aufenthalts gestellt werden.
Artikel 19 – Besucher
Der Zutritt von Nicht-Campern ist untersagt. Der Zutritt von Freunden oder Verwandten der Benutzer muss von der Direktion gegen Vorlage eines Ausweises und Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr genehmigt werden, wenn “der Besucher” länger als zwei Stunden auf dem Campingplatz bleibt.
Art. 20 – Unterbrechung von Diensten
Die eventuelle Unterbrechung der Strom-, Gas-, Wasser- und Warmwasserversorgung oder einer anderen Dienstleistung des Campingplatzes aufgrund von Störungen oder höherer Gewalt verpflichtet die Direktion nicht zu Schadensersatz oder Rückerstattungen jeglicher Art.
Art. 21 – Ausweisung, Umzug, Beendigung der Unterkunft
- Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen, die ihrer Meinung nach gegen die Hausordnung verstoßen oder in irgendeiner Weise die Harmonie und den Geist der Unterkunft stören und den reibungslosen Ablauf des Gemeinschaftslebens sowie die Interessen der Unterkunft beeinträchtigen, von der Unterkunft zu verweisen.
- Kunden, die bereits des Platzes verwiesen wurden, dürfen den Campingplatz ohne eine neue Sondergenehmigung der Direktion nicht wieder betreten.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Aufenthalt aufgrund höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung oder aufgrund von notwendigen baulichen Veränderungen von Rechts wegen unterbrochen wird. In all diesen Fällen hat der Camper nur Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren für die nicht genutzte Campingzeit, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigung. Kunden, die keine Vorauszahlung geleistet haben, erhalten keine Entschädigung, unabhängig vom Datum des Beginns des gebuchten Aufenthalts.
Etwaige Änderungen des Reglements werden auf der Website bekannt gegeben und treten sofort in Kraft